Derzeit werden massenhaft E-Mails an potenzielle Finanzagenten verschickt, die dem Empfänger einen vermeintlich lukrativen Nebenjob versprechen. Nimmt man dieses fragwürdige Angebot an, droht eine Menge Ärger, denn man leistet Beihilfe zur Geldwäsche.
Der Finanzagent soll Zahlungen auf sein Konto entgegennehmen und dann an eine Person im Ausland überweisen. Hierfür erhält der Finanzagent eine Provision.
Die Gelder, die auf diesem Wege auf dem Konto des Finanzagenten eingehen, stammen meistens aus betrügerischen Handlungen. Der Umweg über das Konto des Finanzagenten dient der Geldwäsche. Der Finanzagent macht sich so unter Umständen der Beihilfe zum Betrug oder Geldwäsche mit schuldig und kann belangt werden. Er bleibt vermutlich auf dem entstandenen Schaden sitzen, da die Hintermänner des Betrugs nicht zu ermitteln sein werden.
Achtung - neue Praktiken
Nachdem seit geraumer Zeit vor der Tätigkeit als Finanzagent in den Medien gewarnt wurde, bedienen sich die Betrüger neuer Methoden. Vermehrt werden Kontoinhaber ohne ihr Wissen als Finanzagent missbraucht. Die Betrüger überweisen von einem Online-Konto eines ahnungslosen Dritten, über welches Sie durch betrügerische Maßnahmen Zugriff erlangt haben, an den sogenannten Geschäftspartner (Kontoinhaber) Geld. Unter einem Vorwand wird dieser Betrag von den Kriminellen zurückgefordert. Der als Finanzagent missbrauchte "Geschäftspartner" darf für die ihm entstandenen Unannehmlichkeiten einen kleinen Teil des Betrages behalten. Die Rücküberweisung soll jedoch nicht auf das Ursprungskonto erfolgen, sondern meistens ins Ausland.