Basiskonto

Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr

Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.

Der Leistungsumfang des Basiskontos

  • Bargeldeinzahlungen im Inland
  • Bargeldauszahlungen im Inland
  • Barauszahlungen im Ausland am Geldautomaten
  • Überweisungen
  • Lastschriften
  • Zahlungen mit der girocard (Debitkarte)
  • Online-Banking

Eine Kreditkarte gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang eines Basiskontos. Auch die Möglichkeit zur Kontoüberziehung wird nicht automatisch eingeräumt.

Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags

Bitte füllen Sie den "Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags" vollständig aus und geben diesen in einer Geschäftsstelle Ihrer Allgäuer Volksbank ab.

Die Allgäuer Volksbank prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.

Unser Basiskonto auf einem Blick

Stand 01/2023 Basiskonto
Kontoführung - pro Monat 5,95 Euro
   
Leistungen  
pro Arbeitsposten* 0,60 Euro
Bargeldeinzahlung / -auszahlung an unseren Geldautomaten frei
Bargeldeinzahlung / -auszahlung am Schalter oder in Kasse frei
Dauerauftrag/-lastschrift einrichten / ändern / löschen frei
Überweisung per Beleg / am Schalter   3,00 Euro**
Überweisung am SB-Terminal 1,00 Euro
Echtzeitüberweisung 0,50 Euro
girocard - Ausgabe einer Debitkarte pro Monat 0,90 Euro***
Kontoauszug über Auszugsdrucker oder elektronischer Kontoauszug frei
Kontoauszug per Post Porto (soweit gesetzlich zulässig)
Guthabenverzinsung keine
Entgelt für die Verwahrung von Einlagen pro Jahr 0,0%
Wir gewähren einen Freibetrag von 100.000,00 € je natürlicher bzw. juristischer Person. Die Gewährung des Freibetrags ist abhängig von der Führung eines bepreisten Girokontos, eines Depots in unserem Haus oder eines Uniondepots. Die Berechnung von Verwahrentgelt erfolgt nur, wenn der zugrundeliegende Vertrag die Möglichkeit der Berechnung ausdrücklich vorsieht.

*) Arbeitsposten (Dauerauftrag, Lastschrift, Überweisung, Gutschrift einer Überweisung): Entgelte werden nur für Buchungen und Dienstleistungen berechnet, wenn sie im Auftrag oder im Interesse des Kunden ausgeführt werden.

**) Eine telefonische Überweisung über das KundenServiceCenter kostet grundsätzlich 2,20 Euro (siehe Preis- und Leistungsverzeichnis).

***) Nur physische girocards (Debitkarten). Den Preis für digitale Karten entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis oder unserer Informationsseite zum mobilen Bezahlen.

Häufige Fragen zum Basiskonto

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie ein geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis. Sollte Ihnen bereits eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein, benötigen wir auch diese.