- Bequem und einfach handeln
- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Auf Wunsch persönliche Beratung
Wertpapierdepot
Alles in einer Hand
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei Ihrer Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Geschäftsstelle oder online kaufen oder verkaufen möchten. Und mit dem zugehörigen Brokerage in der VR Banking App haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei.
Das Wertpapierdepot im Überblick
Umfangreiches Informations- und Orderangebot
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
- Ordererteilung persönlich in unserer Geschäftsstelle, per Telefon oder online
- Zeichnung von Neuemissionen
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App
Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.
- Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
- Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
- Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
- Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.
Mehr zur Marktdatenübersicht
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Mehr zur Order- und Sparplanfunktion
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Konditionen im Überblick
Unsere aktuellen Konditionen
Ausführung im Inland | Ausführung im Ausland | |
Wertpapierart | Online-Brokerage Provision: X % vom Kurswert/Minimum |
Online-Brokerage Provision: X % vom Kurswert/Minimum |
Aktien | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Optionsscheine | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Verzinsliche Wertpapiere | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Wandelanleihen/Optionsanleihen | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Zero Bonds | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Genussscheine/Genussrechte | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Investmentanteile über Börse | 0,25 % | 0,50 % |
Bezugsrechte/Teilrechte | bis KW 249,99 EUR: 2,50 EUR ab KW 250 EUR: 1 % |
bis KW 249,99 EUR: 2,50 EUR ab KW 250 EUR: 1 % |
Sonstige Wertpapiere | 0,25 % / 12,50 EUR Maximum 59,95 EUR |
0,50 % / 35,00 EUR Maximum 79,95 EUR |
Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. Sonderkondition für DZ Bank Produkte über dzbank-derivate.de ab 4,95 EUR pro Trade. |
Kosten pro Sparplanausführung (Aktien/ETF)
Online-Brokerage (In- und Ausland) | 1,75 EUR zzgl. 0,25% vom Kurswert |
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.
Limitvormerkung*, -änderung und -streichung pro Auftrag | Inland online 2,50 EUR / Ausland online 3,00 EUR |
*) Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. |
Depot eröffnen - das ist zu tun
Nutzen Sie das OnlineBanking?
Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.
Sie nutzen noch kein OnlineBanking?
Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.
Sind Sie Neukunde?
Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.
Ja. Bei unserem Wertpapiersparplan "meinSparplan" haben Sie die Möglichkeit, aus einem großen Angebot an Aktien, Fonds und ETFs zu wählen und schon mit kleinen, regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufzubauen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Allgäuer Volksbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Allgäuer Volksbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.