Sie möchten Ihr Geld grundsätzlich über einen unbegrenzten Zeitraum anlegen, aber Sie brauchen auch die Freiheit, bei Zeiten wieder darauf zugreifen zu können? VR-Kündigungsgeld bietet mit einer monatlichen oder jährlichen Kündigunsfrist den Freiraum, den Sie sich wünschen.
VR-Kündigungsgeld
Sichere Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist
Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage oder 12 Monate. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben (oder Teile) zugreifen.
Ihre Vorteile:
- Laufzeit: unbegrenzt
- Zinszahlung vierteljährlich
- Teil- oder Gesamtkündigung möglich
- Aufstockungen jederzeit möglich
- Sichere Bankanlage
- Variabler Zinssatz
Konditionen
Ein individuelles Angebot erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
1 Die Mindesteinlage beträgt 10.000 Euro und maximal 750.000 Euro.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Sie können das Kündigungsgeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.
Die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage oder 12 Monate.
Die Mindesteinlage beträgt 10.000 Euro und maximal 750.000 Euro.
Das ist möglich. Nur der erstmalige Anlagebetrag muss 10.000 Euro betragen.
Ja, Sie können zu Beginn einen Einmalbetrag einzahlen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.
Die Zinsen werden quartalsweise berechnet und gutgeschrieben.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Allgäuer Volksbank eG Kempten-Sonthofen ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.