VR-Kündigungsgeld

Sichere Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist

Sie möchten Ihr Geld grundsätzlich über einen unbegrenzten Zeitraum anlegen, aber Sie brauchen auch die Freiheit, bei Zeiten wieder darauf zugreifen zu können? VR-Kündigungsgeld bietet mit einer monatlichen oder jährlichen Kündigunsfrist den Freiraum, den Sie sich wünschen.

Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage oder 12 Monate. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben (oder Teile) zugreifen.

Ihre Vorteile:

  • Laufzeit: unbegrenzt
  • Zinszahlung vierteljährlich
  • Teil- oder Gesamtkündigung möglich
  • Aufstockungen jederzeit möglich
  • Sichere Bankanlage
  • Variabler Zinssatz

Konditionen

Ein individuelles Angebot erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

1 Die Mindesteinlage beträgt 10.000 Euro und maximal 750.000 Euro.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum Kündigungsgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Kündigungsgeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.

Die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage oder 12 Monate.

Kann ich beliebig viel Geld als Kündigungsgeld anlegen?

Die Mindesteinlage beträgt 10.000 Euro und maximal 750.000 Euro.

Was passiert, wenn ich durch Teilverfügung die Mindesteinlage unterschreite?

Das ist möglich. Nur der erstmalige Anlagebetrag muss 10.000 Euro betragen.

Kann ich einen bestehenden Betrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können zu Beginn einen Einmalbetrag einzahlen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden quartalsweise berechnet und gutgeschrieben.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Allgäuer Volksbank eG Kempten-Sonthofen ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.