Mitglied werden

Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren

Wir sind anders als andere Banken. Weil wir genossenschaftlich organisiert sind. Das heißt, dass wir als eingetragene Genossenschaft unseren Mitgliedern gehören, diesen verpflichtet sind und sie fördern. Darum sind wir so erfolgreich – das beweisen wir jeden Tag.

Mitwissen

Informationen und Transparenz

Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer Allgäuer Volksbank. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Allgäuer Volksbank wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.

Mitbestimmen

Ihr Stimmrecht

Sie entscheiden mit, wo es langgeht. Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Generalversammlung oder bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung wird zum Beispiel der Jahresabschluss genehmigt, über die Verwendung des Gewinns entschieden und die Besetzung der Kontrollgremien bestimmt. Dabei gilt: ein Vertreter, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.

Als Teilhaber gestalten Sie die Geschäftspolitik Ihrer Allgäuer Volksbank entscheidend mit, denn Sie haben ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Die Vertreterversammlung legt beispielsweise den Jahresabschluss fest, entscheidet darüber, wie der Reingewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien.

Mitverdienen

Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Allgäuer Volksbank beteiligt. Denn in der Regel erhalten Bankteilhaber einmal jährlich eine Dividende. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.

Antrag auf Mitgliedschaft

Um Mitglied bei Ihrer Allgäuer Volksbank zu werden stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft. Der Vorstand entscheidet über jeden Beitrittsantrag. Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich als neues Mitglied, einen oder mehrere Geschäftsanteile zu erwerben. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 50 Euro. Sie können maximal 200 Geschäftsanteile zeichnen. Die maximale Anzahl kann in der Satzung geregelt werden. Mit der schriftlichen Beitrittserklärung und der Zulassung des Beitritts durch die Allgäuer Volksbank werden Sie zum Mitglied und damit auch Teilhaber der Bank. Eine Kündigung erfolgt zum Ende des Geschäftsjahres und muss bis zum 30. September schriftlich eingegangen sein.

1. Sie lassen sich beraten. 2. Sie erklären Ihren Beitritt. 3. Sie profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.
1. Sie lassen sich beraten. 2. Sie erklären Ihren Beitritt. 3. Sie profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.

Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitglied werden – egal ob Privatkunden, Firmen, Vereine oder Körperschaften. Um Mitglied zu werden, müssen Sie einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und mindestens einen Geschäftsanteil erwerben.

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.

Wie häufig findet eine Vertreterversammlung statt? Muss ich meine Stimme abgeben?

In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.

Welche Projekte unterstützt die Allgäuer Volksbank?

Wir fördern die Region und die Menschen vor Ort zum Beispiel durch Kinder- und Jugendarbeit, Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie in sozialen Bereichen.

Welche Entscheidungen haben die Mitglieder getroffen?

Die Mitglieder gestalten die Geschäftspolitik der Allgäuer Volksbank entscheidend mit. Erfahren Sie mehr über die Entscheidungen der Mitglieder – durch den letzten Vertreterversammlungsbericht Ihrer Allgäuer Volksbank.

Was passiert mit meinen Anteilen, wenn ich nicht mehr Mitglied sein möchte?

Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen. Das ist in unserer Satzung genau geregelt. Den eingezahlten Wert der Geschäftsanteile erhalten Sie nach der nächsten Mitgliederversammlung auf Ihr Girokonto gutgeschrieben.